Logo Seebrücke Schweiz

St. Galler Gemeinden zum Sicheren Hafen

Die SEEBRÜCKE Schweiz hat die Aktion “Beim Namen nennen” am 05. Juni 2021 in St. Gallen zum Anlass genommen, 78 Gemeinden im Kanton anzuschreiben. Dies entspricht allen politischen Gemeinden in St. Gallen, die sich noch nicht öffentlich positioniert haben. Die Gemeinden Buchs, Sevelen, Wil und die Stadt St. Gallen haben bereits ein politisches Zeichen gegen die menschenunwürdige Asylpolitik gesetzt.

Das Schreiben wurde an die jeweilige Gemeindeverwaltung adressiert und fordert diese auf, sich in einem ersten Schritt solidarisch mit Menschen auf der Flucht zu erklären. Dieser öffentlichen Solidaritätsbekundung können weitere konkrete Handlungsschritte folgen, wie die Adressierung der konkreten Forderung nach einer zusätzlichen Aufnahme von geflüchteten Menschen an den Bund.

Diese St. Galler Gemeinden haben bisher auf das Anliegen geantwortet:

  • Die Gemeinde Nesslau hat “kein Interesse”, da die “Integration bereits bestens und einheitlich geregelt” sei.
  • Die Gemeinde Walenstadt möchte “am bewährten System innerhalb des Kantons St. Gallen” festhalten und sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.
  • Die Gemeinde Jonschwil lehnt den Antrag aus kompetenzrechtlichen Gründen ab. Dies wurde nach der Jahresversammlung der TISG (Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen) und der VSGP (Vereinigung der SG-Gemeindepräsidenten/innen) beschlossen, die auf die historische Kompetenz des Bundes hinweisen. Dieses Verteilsystem wolle man nicht durcheinander bringen.
  • Die Gemeinde Niederhelfenschwil lehnt den Antrag aus kompetenzrechtlichen Gründen ab. Dies wurde nach der Jahresversammlung der TISG (Trägerverein Integrationsprojekte St.Gallen) und der VSGP (Vereinigung der SG-Gemeindepräsidenten/innen) beschlossen, die auf die historische Kompetenz des Bundes hinweisen. Dieses Verteilsystem wolle man nicht durcheinander bringen.
  • Die Gemeinde Oberriet lehnt die Kampagne unter Berufung auf die Zuständigkeit des TISG ab. Dieser rate von Alleingängen ab und weise auf die hohen Folgekosten hin.
  • Die Gemeinde Tübach verweist auf die Zuständigkeit des Bundes und ihre Zusammenarbeit mit dem TISG und verzichtet “auf die zusätzliche Erklärung zum Sicheren Hafen”.
  • Die Gemeinde Hemberg verweist auf die bestehende Zusammenarbeit mit dem TISG und erklärt bereits über dem Aufnahmeschlüssel zu liegen.
  • Die Gemeinde Kirchberg gibt an bereits die meisten Geflüchteten im Kanton aufzunehmen und darüberhinaus bei der Aufnahme von zusätzlichen Menschen nicht zuständig sind.
  • Die Gemeinde Muolen versteht sich selbst bereits als Sicherer Hafen, da sie sich in der Vergangenheit stark für ein gutes Zusammenleben vor Ort eingesetzt hat. Sollte sich auf Bundesebene entscheiden werden mehr Menschen aufzunehmen sieht sich auch die Gemeinde in der Verantwortung.
  • Die Gemeinde Eggersriet sieht keinen weiteren Handlungsbedarf: “Eggersriet ist im Verbund TISG integriert und erfüllt die Integrations- und Betreuungsaufgaben in diesem Kontext.”
  • Die Gemeinde Lichtensteig verzichtet auf eine öffentliche Solidaritätserklärung und “setzt sich weiterhin mit voller Kraft für die Integration Geflohener vor Ort ein”.
  • Oberhelfenschwil geht in seiner Antwort nicht auf das Anliegen der Anfrage ein. Der Gemeinderat lehnt die Zahlung eines finanziellen Beitrages an die Seebrücke ab.
  • Die Gemeinde Berg geht nicht auf unser Anliegen ein. Sie hält sich an die kantonalen Regelungen.
  • Die Gemeinde Au verzichtet darauf Sicherer Hafen zu werden, da sie “Vertrauen in die Politik des Bundes” hat.
  • Die Gemeinde Rheineck äussert sich betroffen über die von uns geschilderte Situation, verzichtet aber mit Verweis auf das bestehende Engagement in der Betreuung geflüchteter Personen in der Gemeinde auf eine Erklärung zum “Sicheren Hafen”.
  • Die Gemeinde Vilters-Wangs verweist auf die Zuständigkeit allein in der Betreuung der von Bund und Kanton zugewiesenen Personen und lehnt eine weitere Solidaritätsbekundung ab.
  • Die Gemeinde Neckertal verweist auf die umfassende Betreuung der ihr zugewiesenen Personen und die schwierigen Bedingungen derer wirtschaftlichen Integration in der strukturschwachen Gegend. Eine Möglichkeit des weitergehenden Engagements sieht der Gemeinderat daher nicht.
  • Die Gemeinde Ebnat-Kappel verweist auf die Zuständigkeit des Bundes und die fehlende Mitwirkungsmöglichkeit der Gemeinde. Die Gemeinde werde auch weiterhin ihre Aufgaben in der Betreuung geflüchteter Personen erfüllen.
  • Die Gemeinde Rüthi verweist auf ihr bestehendes Engagement in der Betreuung ihr zugewiesener geflüchteter Personen. Darüber hinaus seien Bund und Kantone für politische Entscheidungen verantwortlich, was die Gemeinde nicht in Frage stellen möchte.
  • Die Gemeinden Balgach, Gams, Gommiswald, Grabs, Diepoldsau, Marbach, Mörschwil, Oberriet, Oberuzwil, Rapperswil-Jona, Rorschacherberg, St. Margrethen, Wartau, Wattwil und Widnau argumentieren analog zur Gemeinde Rüthi und lehnen den Antrag ab.
  • Die Gemeinde Berneck verweist auf die unterschiedlichen Aufgaben von Gemeinden, Kantonen und Bund im Asylwesen. Sie möchten diese Aufteilung der Verantwortlichkeiten nicht in Frage stellen.

Wir werden hier die Antworten ergänzen, sobald wir die Rückmeldungen der Gemeinden erhalten haben.
Zudem stehen wir weiterhin mit den Gemeinden in Kontakt.