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Zentralschweizer Gemeinden zum Sicheren Hafen

Die SEEBRÜCKE Schweiz hat die Aktion “Beim Namen nennen” am 19. Juni 2021 in Luzern zum Anlass genommen, alle 156 Gemeinden der Zentralschweiz anzuschreiben, die sich noch nicht öffentlich positioniert haben. Die Gemeinden Kriens und Luzern haben bereits ein politisches Zeichen gegen die menschenunwürdige Asylpolitik gesetzt.

Das Schreiben wurde an die jeweilige Gemeindeverwaltung adressiert und fordert diese auf, sich in einem ersten Schritt solidarisch mit Menschen auf der Flucht zu erklären. Dieser öffentlichen Solidaritätsbekundung können weitere konkrete Handlungsschritte folgen, wie die Adressierung der konkreten Forderung nach einer zusätzlichen Aufnahme von geflüchteten Menschen an den Bund.

Das sind die Antworten der Zentralschweizer Gemeinden:

Kanton Nidwalden

  • Die Gemeinde Ennetbürgen gibt an, keine “Kapazitäten für eine schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbringung von aus Seenot geretteten Menschen” zu haben und verweist auf die kantonale Zuständigkeit.
  • “Der Gemeinderat Stansstad ist der Ansicht, dass es bereits auf Bundes- sowie Kantonsebene zuständige Instanzen und Kapazitäten in diesem Bereich gibt.” Zudem verfüge die Gemeinde über keine personellen sowie finanziellen Ressourcen, um dem Antrag nachzukommen und lehnt ihn ab.
  • Die Gemeinde Stans lehnt den Antrag mit Verweis auf die Zuständigkeiten sowie fehlende personelle Ressourcen zur Betreuung aufgenommener Personen ab.
  • Dallenwil geht in seiner Antwort nicht auf das Anliegen der Anfrage ein. Der Gemeinderat lehnt die Zahlung eines Gemeindebeitrages an die Seebrücke ab.
  • Die Gemeinde Emmetten gibt an, dem Anliegen aufgrund der fehlenden Zuständigkeit der Gemeinde nicht entsprechen zu können.
  • Die Gemeinde Wolfenschiessen verweist auf den Kanton. Sie könne die Anfrage nicht beantworten.
  • “Die Gemeinde Ennetmoos erachtet es weder als zweckmässig noch als legitim, dass sich der Gemeinderat Ennetmoos direkt zu nationalen Fragen äussert oder gar unter Missachtung der Kompetenzen Flüchtlinge aufnimmt.”

Kanton Luzern

  • Die Gemeinde Escholzmatt-Marbach lehnt die Solidaritätserklärung ab, da sie “mit zahlreichen Auflagen und Verpflichtungen” und damit mit “einem unbekannten organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden” sei.
  • “Die Gemeinderat Entlebuch verzichtet auf eine öffentliche Solidaritätsbekundung als sicherer Hafen”. Er gibt dafür keine Gründe an.
  • “Der Gemeinderat Grosswangen unterstützt diesen Antrag zum Sicheren Hafen nicht.” Er gibt dafür keine Begründung an.
  • Die Gemeinde Neuenkirch lehnt die Kampagne “in Anlehnung an der Haltung des Kantons Luzern” ab.
  • Der Gemeinderat Werthenstein “hat entschieden, [das] Begehren abzulehnen”. Er gibt dafür keine Gründe an.
  • Die Gemeinde Sempach lehnt den Antrag ab, da “daraus entstehende Auflagen und Verpflichtungen […] nicht getragen werden” können. Die Gemeinde anerkennt das Anliegen der Seebrücke Schweiz im Grundsatz und engagiert sich “mit einem einmaligen Solidaritätsbeitrag von Fr. 1’000”.
  • Die Gemeinde Rothenburg bezieht sich in ihrer Antwort lediglich auf den finanziellen Aspekt der Anfrage und lehnt eine Unterstützung ab.
  • Die Gemeinde Eich hat beschlossen, “auf eine Teilnahme zu verzichten”.
  • Die Gemeinde Sursee verweist darauf, bereits wesentlich mehr geflüchtete Personen als die Nachbargemeinden zu betreuen. Daher könne sie keine weitere Zusage machen. Für die betreuten Personen bestehen zahlreiche Angebot in der Gemeinde.
  • Die Gemeinde Romoos lehnt die Anfrage ab: “So schrecklich die Tatsache ist, dass jeden Tag Menschen im Mittelmeer sterben müssen, so eng sind die Möglichkeiten einer kleinen Entlebucher Gemeinde. Der Gemeinderat sieht keine Interventionsmöglichkeiten. Er erachtet auch die Wirkung eines Signales an den Bund als nicht zielführend und verzichtet darum darauf.”
  • Die Gemeinde Udligenswil geht nicht auf die Anfrage ein und verweist auf ihr bereits bestehendes Engagement.
  • Die Gemeinde Ruswil sieht in unserer Anfrage in erster Linie das Ersuchen um eine finanzielle Unterstützung, die sie ablehnt. Weiterhin sieht sie die Verantwortung beim Bund.
  • Der Gemeinderat von Nottwil “möchte auf eine klare Positionierung verzichten und keine Oppositionshaltung gegen die Migrationspolitik der Schweiz einnehmen.”
  • Die Gemeinde Dierikon verweist auf “Steuerverluste von über 30%” in den letzten Jahren. Da der Gemeinderat beauftragt wurde, “radikale Sparmassnahmen zu ergreifen und alle Ausgaben auf deren Notwendigkeit zu überprüfen”, wird auf “die Solidaritätserklärung und die aktive Unterstützung der Seenotrettung” verzichtet.
  • Die Gemeinde Hasle lehnt den Antrag ohne Begründung ab.

Kanton Uri

  • Die Gemeinde Sisikon gibt an, “keine politische Ausrichtung im Gemeinderat [zu] haben” und sich deshalb nicht positionieren zu wollen. Auch könne die Gemeinde das Anliegen aufgrund der Grösse und der finanziellen Lage nicht unterstützen.
  • Die Gemeinde Erstfeld lehnt die Kampagne mit Verweis auf die Zuständigkeit des SEM ab.
  • Die Geimende Flüelen sieht die Verantwortung ebenfalls nicht bei sich, sondern verweist auf die Zuständigkeit des Kantons Uri.
  • Spiringen lehnt es ab, “sich zu politischen Themen von nationaler oder sogar internationaler Bedeutung zu äussern.”
  • Bürglen hat “kein Interesse” Sicherer Hafen zu werden, da sich die Gemeinde an kantonale Regelungen hält.
  • Die Gemeinde Gurtnellen geht nicht auf die Anfrage ein und verweist auf den Kanton.
  • Die Gemeinde Seedorf lehnt den Antrag ab. Sie verweist auf die Zuständigkeit des Kantons, der sich mit den Gemeinden abstimme.
  • Die Gemeinde Seelisberg sieht Bund und Kanton in der Verantwortung und möchte “keine Oppositionshaltung gegenüber der Schweizer Migrationspolitik einnehmen”.

Kanton Zug

  • Die Gemeinde Oberägeri gibt ab, sich bereits “regelmässig an diversen Projekten im In- und Ausland” zu engagieren und sieht deshalb keinen weiteren Handlungsbedarf.
  • Die Gemeinde Baar “erkennt die humanitären Notlage und und unterstützt jährlich diverse Organisationen im In- und Ausland zum Schutz und der Versorgung von Menschen in Not.” Der Antrag der Seebrücke wird jedoch abgelehnt.
  • Die Gemeinde Hünenberg sieht die “Asyl- und Flüchtlingspolitik als nationale, ja internationale Aufgabe”. Sie lehnt eine Aufnahme geflüchteter Personen über die bestehende Regelung hinaus ab.
  • Die Gemeinde Cham lehnt das Anliegen ab, gibt jedoch an Platz für zukünftige Aufnahmen zu haben.
  • Die Gemeinde Walchwil möchte keine Zusagen machen, die “über die kommunalen Kompetenzen hinausgehen und ohne die Zustimmung des Bundes so nicht möglich sind”.

Kanton Schwyz

  • Die Gemeinde Altendorf möchte am bestehenden System festhalten und nicht aktiv werden.
  • Die Gemeinde Steinen sieht ihr Engagement vorrangig in der Integration der ihnen vom Bund zugeteilten Personen.
  • Die Gemeinde Lauerz sieht sich als “kleine Landgemeinde […] insbesondere im Bereich des Wohnraums ausserordentlich beschränkt” und lehnt daher die Erklärung zum Sicheren Hafen ab.
  • Die Gemeinde Arth möchte, dass dieses Anliegen an den Bund oder den Kanton adressiert wird und diese dann gemeinsam mit den Gemeinden einheitliche Lösungen finden.
  • Die Gemeinde Morschach sieht davon ab, aktiv zu werden, da sie bereits ihren “Aufgaben im Rahmen der kantonalen Vorgaben vollumfänglich nach[kommt]”.
  • Die Gemeinde Schwyz lehnt die Unterstützung der Kampagne mit freundlichen Worten ab: ”Wir erklären uns mit den Zielen der Seebrücke Schweiz solidarisch, indem wir uns gegen eine Kriminalisierung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer bekennen.” Man habe jedoch keine ausreichenden Ressourcen zur Aufnahme weiterer Menschen auf der Flucht.
  • Die Gemeinde Innerthal hält das Anliegen der Seebrücke aufgrund ihrer Grösse für sich “nicht relevant”.
  • Die Gemeinde Sattel verweist auf ihr bestehendes Engagement: “Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass Asylsuchende eine möglichst gute wirtschaftliche und soziale Eingliederung erfahren. Gerne setzt sich der Gemeinderat auch in Zukunft aktiv dafür ein – auf eine offizielle Erklärung zum „Sicheren Hafen“ verzichtet er allerdings.”
  • Die Gemeinde Oberiberg bemängelt, dass in der Gemeinde betreute Geflüchtete diese oftmals nach Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung verlassen, was für die Gemeinde “regelmässig unnötige Kosten und Aufwand [verursacht]. Mit dem so unnötig ausgegebenen Geld könnte man sicher weiteren bedürftigen Personen helfen […].” Mit Verweis auf die Zuständigkeit des Bundes lehnt die Gemeinde den Antrag ab.
  • Die Gemeinde Gersau antwortet, dass sie sich nicht zu unserem Anliegen positionieren oder engagieren wird. Die Verantwortlichkeit liege beim Bund.
  • Die Gemeinde Ingenbohl lehnt den Antrag zum Sicheren Hafen ohne Begründung ab.

Wir werden hier die Antworten ergänzen, sobald wir die Rückmeldungen der Gemeinden erhalten haben.
Zudem stehen wir weiterhin mit den Gemeinden in Kontakt.