09.05.19: Einreichung der Motion
“Der Bundesrat wird beauftragt, dringend nötige Massnahmen zu ergreifen, damit in Seenot geratene Menschen auf dem Mittelmeer gerettet und die Menschenrechte eingehalten werden.
Namentlich soll die Schweiz:
1. sich am Aufbau eines europäisch organisierten und finanzierten zivilen Seenotrettungssystems beteiligen;
2. sich für einen an humanitären und rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierten Verteilmechanismus von Menschen einsetzen, die aus Seenot gerettet werden;
3. Gemeinden, die sich bereiterklären, Bootsflüchtlinge aufzunehmen, in geeigneter Form unterstützen;
4. sich für die unverzügliche Freilassung aller internierten Schutzsuchenden in Libyen einsetzen und die Aufnahme durch das Resettlement-Programm der Uno unterstützen.”
https://www.parlament.ch/DE/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193479
21.08.19: Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
1. Die Fragen betreffend den Aufbau eines Rettungssystems und die Weiterführung der bestehenden Operationen werden zurzeit zwischen den europäischen Staaten kontrovers diskutiert. Die EU-Mission zur Seenotrettung von Migrantinnen und Migranten und zur Bekämpfung von Schleppernetzwerken im Mittelmeer (Eunavfor Med Sophia) wird seit März 2019 ohne Marinekomponente fortgeführt. Bei den Gesprächen auf europäischer Ebene setzt sich die Schweiz für die Achtung der Menschenrechte, der Genfer Flüchtlingskonvention und des Non-Refoulement-Gebots ein.
2. Seit mehreren Jahren wird auf EU-Ebene über die Reform des Dublin-Systems und die Einführung eines Verteilmechanismus von Migrantinnen und Migranten diskutiert. Die Reform kommt kaum voran, weil verschiedene EU-Mitgliedstaaten einen Verteilmechanismus ablehnen. Im Januar 2019 unterbreitete die Europäische Kommission einen Vorschlag, der eine “vorläufige Regelung” vorsieht. Diese soll als Brückenlösung dienen, bis das neue Dublin-System in Kraft tritt. Bis heute hat die EU jedoch nicht über die konkrete Umsetzung dieses Vorschlags entschieden. Die Schweiz ist der Ansicht, dass eine solche Übergangslösung die Lücken des bestehenden Systems nicht zu schliessen vermag und die Findung einer strukturellen Lösung auf europäischer Ebene allenfalls verzögern könnte. Deshalb setzt sie sich auf EU-Ebene weiterhin für eine bessere Verteilung der Verantwortung unter den Staaten und die Suche nach dauerhaften Lösungen für die aktuelle Migrationslage ein.
3. Die Schweiz nimmt freiwillig Flüchtlinge auf: Sie gewährt gestützt auf Artikel 56 des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31) besonders schutzbedürftigen Personen im Rahmen des Resettlement-Programms des UNHCR Asyl. Für 2019 hat der Bundesrat ein Kontingent von 800 Personen gesprochen. Die Verteilung von Resettlement-Flüchtlingen auf die Gemeinden ist Sache der Kantone. Für jeden Flüchtling zahlt der Bund den Kantonen eine Globalpauschale. Gemäss der am 1. März 2019 in Kraft getretenen Regelung (Art. 88 Abs. 3bis AsylG und Art. 24a Abs. 1 der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen, AsylV 2; SR 142.312) richtet der Bund die Globalpauschale für (Resettlement-)Flüchtlinge während der Dauer von neu sieben Jahren aus. Diejenigen Gemeinden, die Resettlement-Flüchtlinge aufnehmen, werden also indirekt durch die Entrichtung der Globalpauschalen durch den Bund an die Kantone bereits unterstützt. Ebenfalls kommt bei Resettlement-Flüchtlingen, wie auch bei allen anderen anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, die am 1. Mai 2019 in Kraft getretene Verordnungsänderung zum Zuge, durch die die Integrationspauschale erhöht wurde. Im Rahmen der Integrationsagenda, für die diese Gelder gesprochen werden, sind eine individuelle Fallführung sowie verstärkte Integrationsmassnahmen vorgesehen. Zuständig für die Umsetzung sind die Kantone in Zusammenarbeit mit den Gemeinden.
4. Der Bundesrat ist tief besorgt über die Lage der Migrantinnen und Migranten, die in der Nähe der Kampfzonen festgehalten werden. Er unterstützt die humanitären Aktivitäten der internationalen Organisationen und der Hilfswerke zur Linderung der Not in den Haftzentren. Er begrüsst, dass das UNHCR regelmässig besonders verletzliche Flüchtlinge aus diesen Haftzentren evakuiert, und hat kürzlich mit einem Unterstützungsbeitrag von 500 000 Franken auf einen dringenden Aufruf dieser Organisation reagiert. Zudem finanziert die Schweiz ein Projekt der IOM zum Schutz und zur medizinischen Versorgung inhaftierter Migrantinnen und Migranten.
Die Schweiz hat nach einem dringenden Aufruf des UNHCR im April 2019 bis zu 50 Plätze des laufenden Resettlement-Programms für Evakuierungen aus Libyen zur Verfügung gestellt. Verschiedene Optionen für die Umsetzung dieser Evakuierungen werden derzeit in Zusammenarbeit mit dem UNHCR geprüft.
https://www.parlament.ch/DE/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193479
06.01.20: 25.000 Unterschriften der Petition „Das Sterben im Mittelmeer beenden“ werden von den Solinetzen zur Unterstützung der Petition überreicht
09.12.20: Ablehnung durch den Nationalrat
Das Sterben auf dem Mittelmeer stoppen!
Am 7. Januar haben Vertreter*innen von Solinetzte.ch und dem Netzwerk migrationscharta.ch die Petition „Sterben auf dem Mittelmeer stoppen!“ bei der Bundeskanzlei in Bern abgegeben.
Sterben auf dem Mittelmeer stoppen – Petitionsübergabe
Fast 25’000 Personen unterschrieben die Petition, die gestern der Bundeskanzlei in Bern überreicht wurde.
Sterben auf dem Mittelmeer stoppen!
In der heutigen Infosendung sprechen wir über Motion und Petition «Sterben auf dem Mittelmeer stoppen!» und mit einer Wassersommelière über ihren Beruf.