31.03.2022: Eingereicht
Forderungen:
- Die Solidarität mit der den ukrainischen Geflüchteten begegnet werden, muss auch für Geflüchtete anderer Regionen in der Welt gelten. Der Gemeinderat nimmt öffentlich Stellung zu der Situation in Ländern, aus denen viele Geflüchtete den Weg in die Schweiz suchen und finden und solidarisiert sich mit den Leidtragenden, wie das mit den Geflüchteten aus der Ukraine geschehen ist.
- Der Gemeinderat setzt sich öffentlich und vor allem auch beim Bund und Kanton Bern dafür ein, dass sich die Zustände für alle geflüchteten Menschen in der Schweiz bessern. So setzt er sich auch dafür ein, dass der F-Status verbessert wird.
- Der Gemeinderat muss sich klar und öffentlich gegen fremdenfeindliche Stimmungsmache aussprechen, auch und insbesondere, wenn diese aus der Politik selbst kommt.
- Damit Vorurteile abgebaut werden können, setzt sich der Gemeinderat öffentlich und politisch dafür ein, dass geflüchtete Menschen am öffentlichen Leben teilnehmen können und nicht, wie das bis anhin praktiziert wird, schon allein durch den Ort, an dem sie leben müssen, marginalisiert werden
- Der Gemeinderat setzt sich beim Kanton dafür ein, die Nothilfe auf mindestens 12 CHF anzusetzen, wie das der Kanton Basel-Stadt vormacht.
- Der Gemeinderat setzt sich beim Kanton dafür ein, dass Rückkehrzentren abgeschafft werden und insbesondere für vulnerable Geflüchtete, Familien und unbegleitete Minderjährige Wohnungsbedingungen geschaffen werden, die menschenwürdig sind.
- Der Gemeinderat setzt sich beim Kanton dafür ein, dass eine unabhängige Ombudsstelle geschaffen wird, bei der sich Asylsuchende, abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers und anderswie illegalisierte Menschen melden können und anonym Beschwerden einreichen können.
- Der Gemeinderat richtet in Bern eine unabhängige Ombudsstelle ein, bei der sich Asylsuchen- de, abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers und anderswie illegalisierte Menschen mel- den können und anonym Beschwerden einreichen können.
14.09.2022: Vortrag
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, Punkt 1 bis 7 als Richtlinie erheblich zu erklären und Punkt 8 abzulehnen.