«Willkommensstädte und solidarische Gemeinden ermöglichen»
Parlamentarische initiative 21.519
Ebene:
Bund
Status:
Abgelehnt
Behandlung
Eingabe der parlamentarischen Initiative “Für eine föderalistische Stärkung der humanitären Tradition der Schweiz. Willkommensstädte und solidarische Gemeinden ermöglichen” am 16.12.21 durch Balthasar Glättli (Grüne Fraktion) im Nationalrat
“Der Bund schafft im Asylgesetz in Ergänzung zu Artikel 56 AsylG die Voraussetzungen für die Aufnahme zusätzlicher Flüchtlingskontingente auf Antrag von Gemeinden und Kantonen: Gemeinden und Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, gruppenweise Flüchtlinge aufzunehmen, wenn
sie einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme eines Flüchtlingskontingents an den Bund stellen
sie die Unterbringung dieser Flüchtlinge sicherstellen und selbst jenen Teil der Finanzierung übernehmen, für den sonst der Bund zuständig ist
die Flüchtlinge die sonstigen Voraussetzungen für eine Aufnahme als Gruppe erfüllen (Resettlement via UNHCR, Relocation, Aufnahme als Kriegsflüchtlinge, Sicherheitsprüfung etc.)
Der eigentliche Entscheid über die Gewährung des Asylstatus verbleibt wie heute beim Bund. Die Aufnahme zusätzlicher Flüchtlingsgruppen durch Gemeinden und Kantone geht nicht zulasten der Flüchtlingskontingente, die der Bund in Zusammenhang mit seinen eigenen Resettlement-Programmen oder anderen humanitären Initiativen beschliesst und wird nicht an die üblichen kantonalen Verteilschlüssel angerechnet.”
16.6.22 Erledigt
Der Nationalrat hat der Initiative keine Folge gegeben.
«Es ist eine Pflicht, sie aufzunehmen»
Schweizer Städte und Gemeinden wären schon seit Jahren bereit, mehr Geflüchtete aufzunehmen. Sie blitzen mit ihrem Anliegen beim Bund jedoch immer wieder ab. Die Grünen machen nun Druck für eine Gesetzesänderung. https://www.woz.ch/2206/asylgesetz/es-ist-eine-pflicht-sie-aufzunehmen