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Initiative “Willkommensstädte und solidarische Gemeinden ermöglichen” vom Nationalrat abgelehnt

4. July 2022
News

In einer Vorprüfung am 16.06.2022 hat der Nationalrat die Initiative “Willkommensstädte und solidarische Gemeinden ermöglichen” der Grünen mit 119 zu 70 Stimmen abgelehnt.

Die Initiative fordert, dass der Bund im Asylgesetz in Ergänzung zu Artikel 56 AsylG die Voraussetzungen für zusätzliche Möglichkeiten zur Aufnahme von schutzsuchenden Menschen auf Antrag von Gemeinden und Kantonen schafft. Das heisst, Gemeinden und Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, gruppenweise Geflüchtete selbstbestimmt aufzunehmen.

Obwohl es ein guter Ansatz ist, stellen die Grünen in ihrer Initiative eine Reihe von Bedingungen, die an eine zusätzliche Aufnahme geknüpft sind:

  • Wenn Städte einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme eines Flüchtlingskontingents an den Bund stellen;
  • sie die Unterbringung der Schutzsuchenden sicherstellen und selbst jenen Teil der Finanzierung übernehmen, für den sonst der Bund zuständig ist;
  • Die Schutzsuchenden die sonstigen Voraussetzungen für eine Aufnahme als Gruppe erfüllen (Resettlement via UNHCR, Relocation, Aufnahme als Kriegsflüchtlinge, Sicherheitsprüfung etc.).

Für uns steht jedoch fest, dass eine Aufnahme allen Menschen zustehen muss, die sich gezwungen sehen ein Land zu verlassen. Eine lokale Aufnahme ist dafür essenziell. Städte und Gemeinden müssen die uneingeschränkte Verantwortung bekommen selbst darüber entscheiden zu können wer in ihren Kreisen lebt.

Die Begründung der Ablehnung durch die Kommission liest sich wie folgt:

“Die Kommission hat die parlamentarische Initiative 21.519 der Grünen Fraktion zusammen mit der
Initiative 21.310 des Kantons Basel-Stadt behandelt. Beide verlangen, dass in humanitären Krisen
zusätzliche Flüchtlinge aufgenommen werden können.

Nach Meinung der Kommission stünde die Umsetzung eines Mechanismus, welcher die Gemeinden
und Kantone, die zur Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge auf eigene Kosten bereit sind, einbezieht,
im Widerspruch zum aktuellen System. Die SPK-N hat deshalb beschlossen, der parlamentarischen
Initiative keine Folge zu geben. Sie betont zudem, dass die Realisierung eines solchen Systems
äusserst komplex wäre, insbesondere in Bezug auf die Zuständigkeiten und die Finanzierung, und
dass langfristig der Vollzug erschwert würde. Im Allgemeinen ist sie der Ansicht, dass die
humanitäre Nothilfe vor Ort sowie die aktuelle Resettlement- und Relocation-Strategie zu
bevorzugen sind.”

Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 29. April 2022

Weitere Informationen:

Protokoll der kurzen Debatte online

Argumente der Mehrheit schriftlich im kurzen Kommissionsbericht festgehalten

Alle Details zum Vorstoss.