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«Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Aufnahme von geflüchteten Menschen»

Postulat 2020/117
Ebene: Stadt/Gemeinde
Stadt/Gemeinde: Zürich (ZH)
Status: Ausstehend

Behandlung

Postulat: “Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Aufnahme von geflüchteten Menschen aus humanitären Gründen ausserhalb des bestehenden Kontingents der Stadt sowie für die Bereitstellung der finanziellen Mittel zu diesem Zweck”

Januar 2022 Überweisung an den Stadtrat zur Prüfung

Das Postulat wird mit 60 gegen 49 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) dem Stadtrat zur
Prüfung überwiesen.

Oktober 2020 Dringlichkeit wird verwehrt

Die Dringlicherklärung wird von 62 Ratsmitgliedern unterstützt, womit das Quorum von 63 Stimmen gemäss Art. 88 Abs. 2 GeschO GR nicht erreicht ist.

September 2020 Antrag auf Dringlichkeit

Nach dem Brand des Lagers Moria auf Lesbos wird die dringliche Behandlung des Postulats verlangt und die Behandlung auf Oktober 2020 traktandiert.

Nach den Geschehnissen in Moria und den Diskussionen, ob wir Geflüchtete aufnehmen können oder nicht, muss man nicht viel zur Dringlichkeit sagen. Justizministerin Karin Keller-Sutter sperrt sich dagegen und sagt zu Unrecht, dass es keine Rechtsgrundlage gebe, um diese Personen aufzunehmen. Es wird Zeit, dass die Stadt Zürich, die bereit ist, diese Personen aufzunehmen, über den Vorstoss debattiert und die städtischen Rechtsgrundlagen verabschiedet, um in zukünftigen Krisen rasch handeln zu können.

Alan David Sangines (SP) beantragt Dringlicherklärung

April 2020 Eingabe des Postulats

SP-, Grüne- und AL-Fraktion bitten den Stadtrat zu prüfen, wie die Stadt Zürich geflüchtete Menschen aus humanitären Gründen ausserhalb des bestehenden Kontingents aufnehmen kann.

“Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, wie die Stadt Zürich geflüchtete Menschen aus huma-
nitären Gründen ausserhalb des bestehenden Kontingents aufnehmen kann. Dieses „städti-
sche humanitäre Kontingent“ soll so ausgestaltet sein, dass die Schweiz zusätzliche ge-
flüchtete Menschen aufnehmen kann. Insbesondere zu prüfen ist die Schaffung einer
Rechtsgrundlage für eine zeitnahe Aufnahme. Die Rechtsgrundlage soll vor allem die Mög-
lichkeit schaffen, dass der Stadtrat dafür situationsbedingt die entsprechenden Mittel zur
Verfügung stellen kann. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Aufnahme von vulnerablen
Personen zu legen.”

Forderung des Postulats