Behandlung
18.03.21 Einreichung der Motion “Wiedereinführung des Botschaftsasyls” im Ständerat
“Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesgrundlage zur Wiedereinführung des Botschaftsasyls analog dem früheren Artikel 20 AsylG vom 26. Juni 1998 auszuarbeiten.
Die katastrophale Situation in den Flüchtlingslagern am Rand von Europa hat sich aufgrund der Covid-Pandemie noch verschärft. Auch Menschen mit berechtigtem Anspruch auf Asyl sind dazu gezwungen, sich illegal mit der Hilfe krimineller Schlepperorganisationen und unter lebensgefährlichen Umständen nach Europa und in die Schweiz zu kämpfen, um einen Asylantrag stellen zu können. Seit 2014 sind im Mittelmeer über 21 000 Menschen auf dieser Flucht gestorben, das sind zehn Menschen pro Tag!
Diesem Drama, das auch durch unsere Gesetzgebung mitverursacht wird, muss ein Ende gesetzt werden. Dies kann relativ einfach durch die Wiedereinführung des Botschaftsasyls erreicht werden. Dieses wurde mit der Revision des Asylgesetzes im Jahr 2012 abgeschafft, da der Bundesrat vermeiden wollte, dass die Schweiz als einziges europäisches Land diese Möglichkeit vorsieht. Dies war aber vor der Zuspitzung der Flüchtlingskrise. Mittlerweile aber kennen wir die dramatischen Folgen, die sich daraus ergeben haben. Der Bundesrat hat sich bisher gegen die Wiedereinführung des Botschaftsasyls mit der Begründung gewehrt, dass die selbständige Einführung durch die Schweiz diese als Asylland zu einem Anziehungspunkt machen würde. Der Bundesrat verkennt dabei, dass sich mit dem Botschaftsasyl ein geordnetes Asylverfahren gestalten lässt und dass mit der Definition des Verfahrens keine Entscheidung über die Zulässigkeitskriterien erfolgt; diese bleiben unverändert. Das Botschaftsasyl mag der Verwaltung mehr Aufwand bescheren; angesichts der menschlichen Tragik der aktuellen Situation ist dies zweifellos vertretbar.”
Forderung und Begründung der Motion “Wiedereinführung des Botschaftsasyls”
02.02.22 Staatspolitische Kommission beantragt die Ablehnung der Motion
“Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) wurde von ihrem Rat beauftragt, die von Ständerat Daniel Jositsch (ZH) eingereichte Motion 21.3282 vorzuberaten. Diese verlangt, dass es wieder möglich sein soll, Asylgesuche bei Botschaften einzureichen, wie dies bis zur 2013 in der Volksabstimmung angenommenen Revision des Asylgesetzes der Fall war.
Vor der Beschlussfassung über diese Motion, deren Ablehnung der Bundesrat beantragt, hat die Kommission Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, des Schweizer Büros des UNO-Flüchtlingshochkommissariats und der Eidgenössischen Migrationskommission angehört. Nach diesen Anhörungen und angesichts der Erläuterungen der Delegation des Bundesrates ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass durch eine Wiedereinführung des Botschaftsasyls, die nicht mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordiniert ist, eine Sogwirkung entstehen könnte. Im Übrigen bietet das geltende Recht Personen, deren Leben oder körperliche Unversehrtheit unmittelbar und ernsthaft bedroht ist, genügend Möglichkeiten, in der Schweiz Schutz zu erhalten, insbesondere über das humanitäre Visum oder durch Resettlement-Programme. Die Kommission beantragt ihrem Rat deshalb mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Die Minderheit beantragt deren Annahme, da sie es für inakzeptabel hält, dass das Schweizer Asylsystem schutzsuchende Personen zwingt, sich auf die gefährliche Reise über das Mittelmeer zu begeben.”
Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission vom 02.02.22
15.03.22 Ständerat lehnt die Motion mit 29 zu 12 Stimmen ab
Die Debatte im Ständerat kann hier nachgelesen werden.